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Jun '06
Das Gespräch mit unserem Nachbarn verlief freundlich, aber inhaltlich haben wir noch keine abschließende Lösung gefunden. Dafür aber gemeinsame Ansätze und wir hoffen bald einen Schritt weiter zu sein.
Noch in dieser Woche werden wir den Bauantrag erneut einreichen und gehen davon aus, daß sich innerhalb der Bearbeitungszeit des Bauamtes eine Lösung abzeichnet.

Juni 25th, 2006 at 07:54
Ich versteh das nicht so ganz.
In Baden-Würtemberg läuft das so ab: Ich reiche einen Bauantrag ein, die Gemeinde legt den aus, informiert die angrenzenden Eingentümer, die haben 2 Wochen Zeit sich alles anzuschauen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen. Tun sie das in den 2 Wochen nicht, haben sie gelitten.
Die Gemeine prüft noch allen formalen Inhalte (Mindestabstand zu den Grenzen, Passung im Baufenster, etc.) und erteilt die Baugenehmigung. Und nun ist alles Fakt und fertig!
Wenn dem Nachbarn nun auffällt, dass ihm etwas nicht gefällt, so muss er das Begründen, Einspruch einlegen, die Gemeinde das prüfen und i.A. weißt sie den Einspruch ab, weil die entsprechenden Fristen verstrichen sind. Also folgt der Schritt zum Gericht…
Wie sieht das in SH aus?
Juni 25th, 2006 at 21:32
Hallo Mario,
vielen Dank für Deinen Eintrag!
SH informiert die Nachbarn nur, wenn nachbarschaftliche Belange betroffen sind und dann geht das höchst amtlich ab. Da das aber bei uns nicht der Fall war, ging die Baugenehmigung problemlos durch und wurde erteilt.
Damit war die Sache für uns durch….
Da man aber grundsätzlich eine amtliche Genehmigung vor dem Verwaltungsgericht anfechten kann, konnten die Nachbarn halt das Bauamt auf Entzug der Baugenehmigung verklagen. So ein Prozess kann locker 3-4 Jahre dauern und danach sind vermutlich beide Nachbarn pleite
Daher haben wir uns an einen gemeinsamen Tisch gesetzt und versucht eine direkte Lösung zu finden. Ein schöner Weg ist das nicht, weil plötzlich über 1000 Details diskutiert wird.
Juni 25th, 2006 at 23:17
Ohje.
Hier lief es bei nem Umbau (Dach vom Nebengebäude runter, dafür ne Pergola drauf) so ab: Nachbar war beim ersten Gespräch einverstanden. Einträge eingereicht. Er fühlte sich plötzlich “beengt” (Angelich Einsicht in seine Küche). Er hat Widerspruch eingelegt, auf Grund der bestehenden Grenzbebauung (Und jetzt wird es lustig) und weil diese Fensterfront in dem 300 Jahre alten Haus so nie genehmigt wurde (Nachträgtlicher Umbau, der unter Nachbarn “damals” so abgenickt wurde) hatte er laut Amt kein Anrecht auf Einspruch. Als er dann nochmal was sagte, hieß es von Seiten der Stadt: “Ruhe, oder die Fensterfront muss weg!”.
Wir haben uns dann aber trotzallem auf Änderungen geeinigt, mit der beide Seiten leben konnten. Man muss ja kein Krieg mit den Nachbarn haben…
Aber Euch jetzt viel viel Spass beim Bauen!